AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,

vor einer Buchung nehmen Sie sich gerne die Zeit, um unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzulesen.

Urlaub ist und bleibt die schönste Zeit im Jahr und meistens fiebern wir schon lange im Voraus auf unsere kleine Auszeit hin.

In unseren Ferienhäusern und -wohnungen, können Sie dem Alltag entfliehen, frische Ostseeluft schnuppern und sich der Erholung hingeben.

Viele Fragen lassen sich bereits vorab klären, deswegen haben wir die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

Sollten Unklarheiten auftreten, melden Sie sich gerne bei uns.

Grüße von der Ferienhausvermittlung Urlaub-mitHERZ


1. Allgemeines

      Die Ferienhausvermittlung ist nicht Eigentümer der Ferienobjekte, sondern nur Vermittler. Sie handelt im Auftrag und auf Kosten der jeweiligen Eigentümer und vermittelt dessen Ferienhäuser oder -wohnungen. Im Mietvertrag sind alle Leistungen enthalten und werden zwischen dem Gast und der Ferienhausvermittlung vereinbart. Die Pflege, der auf der Homepage aufgeführten Ferienobjekte, wird nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.

      2. Gültigkeit & Dauer des Mietvertrages

            Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt bestellt und zugesagt ist. Für eine verbindliche Buchung ist die Anzahlung bindend. Durch den Abschluss des Mietvertrags verpflichten sich die Vertragspartner der Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist. Mit der Schlüsselübergabe am Anreisetag beginnt der Mietvertrag und endet mit der Schlüsselrückgabe am Abreisetag. Sollten abweichende Regelungen gewünscht sein, sind diese mit der Ferienhausvermittlung schriftlich zu vereinbaren.

            3. Rechte & Pflichten

              Die vereinbarten Leistungen zu erbringen ist Pflicht der Ferienhausvermittlung. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen an die Ferienhausvermittlung zu zahlen. Sollte der Gast verhindert sein, seine Reise anzutreten, ist dieser berechtigt, dass ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. In vorangegangenem Fall haften der Gast und der als Dritter eingetretene als Gesamtschuldner für den vereinbarten Reisepreis und die für den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Ferienhausvermittlung obliegt es, diesen Dritten aus wichtigem Grund abzulehnen.

              4. Mängelabhilfe

                Sollte eine Nichtbereitstellung der Unterkunft eintreten, ist die Ferienhausvermittlung dem Gast gegenüber Schadensersatzpflichtig, wenn sie keinen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen kann. Eine Minderung des vereinbarten Mietpreises ist dann möglich, wenn die Unterkunft im Sinne der vereinbarten Leistungen mangelhaft ist. Kleinere Mängel an der Einrichtung oder Ausfälle von Geräten, sowie höhere Gewalt, berechtigen nicht zur Minderung.

                5. Stornierung

                  Der Gast kann vor Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt vom Mietvertrag ist in Textform per Mail (auf Mietvertrag angegeben) oder per Post (Adresse auf Mietvertrag angegeben) zu stellen. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Eingang bei der Ferienhausvermittlung. Die Ferienhausvermittlung verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr geltend:

                  ♥ bis zum 63. Tag vor Reiseantritt: 15% vom Mietpreis, mindestens jedoch 75,-

                  ♥ bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 50% vom Mietpreis

                  ♥ bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 75% vom Mietpreis

                  ♥ bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 90% vom Mietpreis

                  ♥ danach 100% des Mietpreises

                  Endreinigung und Kaution werden zu 100% erstattet, hier findet die Stornogebühr keine Anwendung.

                  Bei Nichtinanspruchnahme ist die Ferienhausvermittlung verpflichtet, eine anderweitige Vermietung einzuleiten, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Bearbeitungsgebühr von 75,- EUR werden in jedem Fall fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Auf Anforderung kann durch die Ferienhausvermittlung eine entsprechende Bestätigung für die Versicherung erstellt werden.

                  6. Zahlungsbedingungen

                    Mit Erhalt des Mietvertrags wird eine Anzahlung von 15% des Mietpreises, jedoch mindestens 75,- fällig. Die Restzahlung erfolgt wie in Mietvertrag angegeben. Die Zahlung erfolgt in Form von Überweisung auf das Konto der Ferienhausvermittlung. Eine Zahlung per Paypal oder Kreditkarte ist nicht möglich. Sollte eine Ratenzahlung gewünscht sein, ist diese mit der Ferienhausvermittlung gesondert zu vereinbaren. Auch im Falle der Ratenzahlung wird eine Anzahlung von 15% des Mietpreises fällig. Bei Anreise über den Schlüsseltresor ist die Kurtaxe am Anreisetag beim Tourist-Service in Kalifornien oder am Schönberger Strand zu entrichten. Im Falle einer persönlichen Schlüsselübergabe, kann diese auch bei der Ferienhausvermittlung entrichtet werden.

                    7. Kaution

                      Bei jeder Buchung wird eine Kaution von mindestens 100,- EUR eingerechnet (einzelne Objekte können abweichen). Diese ist mit der Restmiete gemäß Mietvertrag zu zahlen. Bei Buchungen über Weihnachten und den Jahreswechsel wird die doppelte Kaution berechnet. Ebenso bei Buchungen mit mehr als 2 Hunden, auch dafür wird die doppelte Kaution berechnet. Nach Abreise des Gastes und Kontrolle des Ferienobjektes wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen auf das Konto, von dem die Anzahlung geleistet wurde, erstattet. Soll die Kautionsrückerstattung auf ein anderes Konto erfolgen, ist diese der Ferienhausvermittlung schriftlich mitzuteilen.

                      8. Anreisetag

                        In der Regel werden die Objekte am Anreisetag gereinigt und steht Ihnen ab 15 Uhr zur Verfügung. Sollte sich in Ausnahmefällen die Reinigung verzögern, werden wir Sie entsprechend informieren. Die Schlüsselübergabe erfolgt wie in der Anreisemail (rund 14 Tage von Ankunft bei Ihnen per Mail eingehend) beschrieben. Die Abreise und Schlüsselrückgabe erfolgt am letzten Buchungstag bis 10:00 Uhr. Wie und wo die Schlüsselrückgabe erfolgt, ist ebenfalls in der Anreisemail aufgeführt.

                        9. Zusatzleistungen & Nebenkosten

                          Die Nebenkosten für Strom, Gas, Wasser, Strom und die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen auf dem Mietvertrag ausgewiesen sind. Handtücher und Bettwäsche sind selbst mitzubringen oder können über die Ferienhausvermittlung gesondert dazu gebucht werden.

                          10. Hausordnung, Verpflichtungen & Haftung des Mieters/Vermieters

                            Alle Gäste sind angehalten, sich nach der im Mietobjekt ausliegenden Hausordnung zu richten. Gegenstände, die während des Aufenthalts beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Sollten während der Mietzeit Schäden entstehen, ist der Mieter dazu verpflichtet, die Ferienhausvermittlung umgehend und unverzüglich darüber zu informieren. Dem Mieter obliegt die Beweispflicht, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Für die Ferienhausvermittlung besteht keine Haftpflicht dem Mieter und dessen Eigentum gegenüber. Der Mieter trägt somit selbst die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz während des Aufenthalts.

                            Das Ferienhaus oder die Ferienwohnung darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Elektroautos dürfen nicht über den Hausstrom geladen werden. Weiter dürfen bei Ferienwohnungen keine elektrischen Rollstühle, E-Bikes, o.ä. in Gemeinschaftsfluren/-bereichen geladen werden. In allen Objekten herrscht absolutes Rauchverbot. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu behandeln und bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Werden Haustiere mitgebracht, ist der Mieter verpflichtet, die Tierhaare vor Abreise zu beseitigen – auch wenn eine Endreinigung bestellt worden ist.

                            Bei Nichteinhaltung von vorangegangenem, ist die Ferienhausvermittlung berechtigt, den Mietvertrag umgehend und ohne Rückzahlung von eingezahlten Beträgen zu kündigen. Ebenso kann ein Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn am und/oder im Haus Schäden entstanden sind. Außerdem ist der Mieter verpflichtet, der Ferienhausvermittlung eventuelle Verluste und extra Kosten, die auf Grund einer Nichteinhaltung entstanden sind, zu erstatten.

                            Sollte es in Verbindung mit dem Ferienhaus wider Erwarten zu Reklamationen kommen, sind diese umgehend und unverzüglich der Ferienhausvermittlung mitzuteilen. Die Ferienhausvermittlung ist berechtigt, im Namen des Hauseigentümers schnellstmöglich den Mangel beheben zu lassen. Ist ein Besuch von einem Servicemitarbeiter erforderlich, dürfen Haustiere nicht allein im Ferienobjekt zurückgelassen werden, da in solchen Fällen der Servicemitarbeiter nicht das Haus betritt. Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes des Ferienhauses sind der Ferienhausvermittlung sofort bei Ankunft und vor Einzug in das Ferienhaus mitzuteilen. Bei Anreisen nach 16 Uhr verzichtet der Mieter auf das Reklamationsrecht, was die Reinigung angeht. Reklamationen bedürfen generell der Schriftform und müssen sofort gegenüber der Ferienhausvermittlung angezeigt werden. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.

                            Der auf dem Mietvertrag angegebene Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die angegebene Anzahl der Haustiere darf nicht überschritten werden. Des Weiteren dürfen Haustiere nicht unbeaufsichtigt im Ferienobjekt gelassen werden oder sich auf der Couch und den Betten aufhalten. Sollten in einem Objekt keine Haustiere erlaubt sein, kann nicht garantiert werden, dass sich dort niemals Haustiere aufgehalten haben.

                            Bei Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann die Ferienhausvermietung nicht zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall wird schnellstmöglich für Mängelbeseitigung gesorgt.

                            Die Ferienhausvermietung und der Eigentümer können nicht für Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten, Straßenverkehr, o.ä. verantwortlich gemacht werden.

                            11. Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrages an einen anderen Mieter

                              Eine Umbuchung oder Übertragung des Mietvertrags ist bis zu 63 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von 50,- EUR möglich. Umbuchungen des Reisezeitraums sind nur im gleichen Kalenderjahr möglich. Eine spätere Umbuchung oder Übertragung wird als Stornierung betrachtet und es gelten in dem Fall die oben erwähnten Stornobedingungen.

                              12. Änderung zum Mietvertrag

                                Eine Vertragsverlängerung oder eine Änderung der Anzahl der Mitreisenden ist kostenlos möglich. Sollten anstatt 1 Haustier nach einer Mietvertragsänderung 2 Haustiere im Mietvertrag aufgenommen werden, wird die doppelte Kaution fällig.

                                13. Höhere Gewalt und Außergewöhnliche Ereignisse

                                  Sollte eine Anreise aufgrund des Landes Schleswig-Holstein im Falle einer Pandemie oder aufgrund von öffentlichen Restriktionen untersagt sein, werden dem Mieter die vollständigen Zahlungen erstattet. Dies gilt nicht, wenn das Bundesland des Gastes eine Beherbergung in Schleswig-Holstein untersagt. In diesem Fall empfehlen wir eine Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung.

                                  14. Personenbezogene Daten

                                    Die Ferienhausvermittlung verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters. Weitere Informationen hierzu können in der Datenschutzerklärung unter https://www.urlaub-mitherz.de/... nachgelesen werden.

                                    15. Meinungsbeiträge/ Gästebuch

                                      Auf dem Webportal des Anbieters besteht für die Mieter der jeweiligen Objekte, die Möglichkeit Erfahrungsberichte und Meinungen über die Ferienunterkünfte zu verfassen und zu veröffentlichen. Die Nutzung dieser Funktion unterliegt einer eigenen Richtlinie, welche vor der Veröffentlichung eingesehen werden kann. Die Meinungsäußerungen sind öffentlich abrufbar. Mit der jeweils gültigen Fassung dieser Richtlinien erklären sich Vermieter/Mieter/Nutzer einverstanden. Die Entscheidung über die Veröffentlichung unterliegt ausschließlich dem Anbieter. Es besteht kein Anspruch gegenüber dem Anbieter auf Veröffentlichung, Löschung oder Abänderung durch den Vermieter/Mieter/Nutzer, sofern keine gesetzlichen Verpflichtungen hierfür bestehen. Im Zuge der qualifizierten Eindrucksvermittlung können diese Beiträge auch kritischen Inhalt enthalten. Hiermit erklärt sich der Vermieter ausdrücklich einverstanden. Die Richtlinien zur Veröffentlichung von Meinungsäußerungen enthalten jedoch Bestimmungen, die eine diffamierenden und nicht objektiven Bewertungsstandard sowie sonstigen unqualifizierten Inhalt durch den Nutzer untersagt.

                                      16. Verfügbarkeit des Webportals / Änderungen

                                        Der Anbieter ist bemüht eine lückenlose Verfügbarkeit des Webportals sicherzustellen. Dennoch kann es zu vorübergehenden Ausfällen z.B. aus Gründen der Wartung kommen. Der vorübergehende Ausfall des Webportals berechtigt keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt Funktionen und Gestaltung des Webportals zu ändern, ohne dass dies Einfluss auf den Vertrag hat.

                                        17. Gerichtsstand

                                          Ausschließlicher Gerichtsstand ist Plön.

                                          18. Unwirksamkeit

                                            Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.


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